Mondo Bananenimport GmbH, Bergisch Gladbach, (Frankenforster Str. 27-29, 51427 Bergisch Gladbach).Die Verschmelzung ist im am 30.12.2008 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122 k Abs. 4 UmwG.
Mondo Bananenimport GmbH, Bergisch Gladbach, (Frankenforster Str. 27-29, 51427 Bergisch Gladbach).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der UNIVEG Trade BENELUX B.V. mit Sitz in Bleiswijk/Niederlande (Kamer van Koophandel en Fabrieken voor Rotterdam Dossier Nr. 29034104) verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung steht unter dem Vorbehalt, dass sie unter den Voraussetzungen des Rechtes des Staates, dem der übernehmende Rechtsträger unterliegt, wirksam wird.
Mondo Bananenimport GmbH, Bergisch Gladbach (Frankenforster Str. 27-29, 51427 Bergisch Gladbach). Dem Registergericht ist der Entwurf eines Planes über die beabsichtigte Verschmelzung der MONDO Bananenimport GmbH, Sitz: Bergisch-Gladbach ( Amtsgericht KÖLN HRB 57651) mit der UNIVEG Trade Benelux B.V.,Sitz: Bleiswijk, Niederlande (eingetragen im Handelsregister der Kamer van Koophandel en Fabrieken voor Rotterdam unter der Nr. 29034104) eingereicht worden.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen MONDO Bananenimport GmbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten übertragenden deutschen MONDO Bananenimport GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans gemäß § 122 d Satz 2 UmwG bekannt gemacht ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122 j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung , als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der MONDO Bananenimport GmbH unter deren Geschäftsanschrift Frankenforster Straße 27 - 29, 51427 Bergisch Gladbach, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans im elektronischen Bundesanzeiger, also spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem sämtliche Angaben gemäß § 122 d Satz 2 UmwG vollständig nach Maßgabe von § 10 HGB in der Fassung vom 1.1.2007 elektronisch bekannt gemacht worden sind, gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.
Mondo Bananenimport GmbH, Lohmar (Frankenforster Straße 27-29, 51427 Bergisch Gladbach). Bergisch Gladbach. Der Sitz ist nach Bergisch Gladbach (jetzt Amtsgericht Köln HRB 57651) verlegt.
Mondo Bananenimport GmbH, Bergisch Gladbach (Frankenforster Str. 27-29, 51427 Bergisch Gladbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2001, neu gefasst am 15.05.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in. § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Lohmar (bisher AG Siegburg HRB 8636) nach Bergisch Gladbach beschlossen. Weiterhin wurden. § 3 (Stammkapital), § 7 (Wettbewerbsverbot), § 10 (Gesellschafterbeschlüsse) und. § 16 (Auseinandersetzung, Abfindung) geändert. Die Präambel im Gesellschaftsvertrag ist ersatzlos gestrichen. Gegenstand: der Kauf , der Import, die Reifung und der Verkauf von Bananen. Stammkapital: 28.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Balkhausen, Günter Matthias, Bonn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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