HRB 170124: MedLearning AG, München, Plinganserstraße 8, 81369 München. Die Gesellschaft hat am 29.04.2020 mit der U.C.A Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 121294) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 06.05.2020 zugestimmt.
HRB 170124: MedLearning AG, München, Plinganserstraße 8, 81369 München. Die Gesellschaft hat am 29.04.2020 mit der U.S.A Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 121294) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 06.05.2020 zugestimmt.
HRB 170124: MedLearning AG, München, Plinganserstraße 8, 81369 München. Die Hauptversammlung vom 06.05.2020 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb von Fortbildungsplattformen im Internet sowie Beratung, Konzeption, Zertifizierung und Durchführung von ärztlichen Fortbildungen unter Einsatz geeigneter Medien. Personendaten geändert, nun: Vorstand: Morelli, Matteo, Planegg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 170124: MedLearning AG, München, Stefan-George-Ring 29, 81929 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Plinganserstraße 8, 81369 München.
HRB 170124:MedLearning AG, München, Stefan-George-Ring 29, 81929 München.Die MedLearning Gesellschaft für ärztliche Fortbildung mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 177822) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2014 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 07.05.2014 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 07.05.2014 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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