HRB 83491: Monheimer Einkaufszentren I GmbH, Monheim am Rhein, Heinestraße 1a, 40789 Monheim am Rhein. Änderung zur eingetragenen Geschäftsanschrift: Heinestraße 3, 40789 Monheim am Rhein.
HRB 83491: Monheimer Einkaufszentren I GmbH, Monheim am Rhein, Heinestraße 1a, 40789 Monheim am Rhein. Mit der Stadtdentwicklungsgesellschaft Monheim am Rhein mbH mit Sitz in Monheim am Rhein (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 46355) als herrschendem Unternehmen ist am 12.12.2018 ein Ergebnisübernahmevertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 zugestimmt.
HRB 83491: Monheimer Einkaufszentren I GmbH, Monheim am Rhein, Heinestraße 1a, 40789 Monheim am Rhein. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Projektgesellschaft Rathauscenter Monheim I mbH mit Sitz in Monheim am Rhein (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 82425) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.