Monolith GmbH, Essen (Schwarze Horn 1, 45127 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LoVo Beteiligungs GmbH am 08.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Monolith GmbH, Essen (Schwarze Horn 1, 45127 Essen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der LoVo Beteiligungs GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 20074) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Monolith GmbH, Essen (Schwarze Horn 1, 45127 Essen). Die Gesellschaft hat mit der LoVo Beteiligungs GmbH in Essen (Amtsgericht Essen HRB 20074) als herrschendem Unternehmen am 14.12.2007 mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2007 einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen Bezug genommen.
Monolith GmbH Bürosysteme, Neuss (Schwarze Horn 1, 45127 Essen). Nach Sitzverlegung nunmehr (Amtsgericht Essen, HRB 20073) Essen.
Monolith GmbH, Essen (Schwarze Horn 1, 45127 Essen). Der mit der Swedex Beteiligungs GmbH, Neuss (AG Neuss HRB 10192 ) am 02.01.2003 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 15.08.2007 zum 01.08.2007 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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