HRB 8990: Monscheidt Industrievertretungen GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Pixeler Straße 56, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Bestellt als Liquidator: Gellermann, Olaf, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8990: Monscheidt Industrievertretungen GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Pixeler Straße 56, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Monscheidt, Inge, Herzebrock-Clarholz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8990:Monscheidt Industrievertretungen GmbH, Herzebrock-Clarholz, Fuhrmannsplatz 11, 33442 Herzebrock-Clarholz.Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung nach Rheda-Wiedenbrück beschlossen. Rheda-Wiedenbrück. Geschäftsanschrift: Pixeler Straße 56, 33378 Rheda-Wiedenbrück.
Monscheidt Industrievertretungen GmbH, Herzebrock-Clarholz, Fuhrmannsplatz 11, 33442 Herzebrock-Clarholz. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.08.2012 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Monscheidt Industrievertretungen GmbH, Herzebrock-Clarholz, Fuhrmannsplatz 11, 33442 Herzebrock-Clarholz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.03.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.03.2012 und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 14.03.2012 das Vermögen der Monscheidt Industrievertretungen e.K. mit Sitz in Herzebrock-Clarholz (Amtsgericht Gütersloh (HR A 6687)) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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