Montec Falk Henninghaus Präzisionskomponenten KG, Dormagen, Rostocker Str. 12, 41540 Dormagen. Die Gesellschaft ist ohne Liquidation aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Montec Falk Henninghaus Präzisionskomponenten KG, Dormagen, Rostocker Str. 12, 41540 Dormagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (504 IN 327/10) vom 16. März 2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Montec Falk Henninghaus Präzisionskomponenten KG, Dormagen (Rostocker Str. 12, 41540 Dormagen, Prüfung und Montage von vorgefertigten Teilen für den Fahrzeugbau, des weiteren Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Präzisionskomponenten.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Henninghaus, Falk, Dormagen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Montec Falk Henninghaus Präzisionskomponenten GmbH, Dormagen (AG Neuss (HRB 5199)) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21. Dezember 2004. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.