Monteferro Stahlservice GmbH, Leichlingen (Ziegwebersberg 2, 42799 Leichlingen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Arcelor Germany Holding GmbH am 06.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Monteferro Stahlservice GmbH, Leichlingen (Ziegwebersberg 2, 42799 Leichlingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Arcelor Germany Holding GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 94959 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.