HRB 552776: Montfort Immobilien GmbH, Tettnang, Montfortstraße 6, 88069 Tettnang. Änderung der Geschäftsanschrift: Wittenhofer Straße 10, 88693 Deggenhausertal.
HRB 552776: Montfort Immobilien GmbH, Tettnang, Montfortstraße 6, 88069 Tettnang. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FORUM P GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 720850) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 552776: Montfort Immobilien GmbH, Tettnang, Montfortstraße 6, 88069 Tettnang. Prokura erloschen: Braig, Roland, Ehingen Donau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 552776: Montfort Immobilien GmbH, Tettnang, Montfortstraße 6, 88069 Tettnang. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.06.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SueGru Sued-Grundstuecks-GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 552700) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.06.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HLSplan Haustechnik GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 720985) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Montfort Immobilien GmbH, Tettnang, Montfortstraße 6, 88069 Tettnang. Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 5 (Geschäftsführung), § 8 (Gesellschafterbeschlüsse), § 10 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 11 (Einziehung von Anteilen), § 12 (Abfindung), § 13 (Zahlung der Einziehungsvergütung) und die Aufhebung des § 16 (Gründungskosten) beschlossen. § 14 wird nunnmehr zu § 13, § 15 wird zu § 14 und § 17 wird zu § 15. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Braig, Roland, Ehingen Donau, * ‒.‒.‒‒.
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