Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Grillparzerstraße 17, 22085 Hamburg |
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a)
03.08.2022
Rullmann |
HRB 97802: MontuaPartner Communications GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 75, 20457 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Knieß, Anja, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 97802: MontuaPartner Communications GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 75, 20457 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Knieß, Anja, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
HRB 97802: MontuaPartner Communications GmbH, Hamburg, Große Elbstraße 275, 22767 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Sandtorkai 75, 20457 Hamburg.
HRB 97802: Montua Kommunikations-GmbH, Hamburg, Goetheallee 6, 22765 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. (1) (Firma) und 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Montua & Partner Interne Kommunikation, Hamburg (Amtsgericht Hamburg PR 375) beschlossen. Neue Firma: MontuaPartner Communications GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Große Elbstraße 275, 22767 Hamburg. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Montua & Partner Interne Kommunikation mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg PR 375) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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