Mordhorst & Holdmann Möbeltransport G.m.b.H., Kiel(Sedanstr. 33, 24116 Kiel). Die Verschmelzung ist mit der am 30.08.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRA 4381 KI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Mordhorst & Holdmann Möbeltransport G.m.b.H., Kiel(Sedanstr. 33, 24116 Kiel). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die A. Denker, Mordhorst & Holdmann Möbeltransport und Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Rendsburg (Amtsgericht Kiel, HRA 4381 KI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.