Morgenstund Vesperfee GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen, Humboldstraße 30-32, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Der Einzelkaufmann Pressler, Gerald, Neuhausen auf den Fildern, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Vesperfee e.K.", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 726141) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.04.2011 und des Versammlungsbeschlusses vom 28.04.2011 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
70771 Leinfelden-Echterdingen
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Webseite: www.morgenstund-zwischenverpflegung.de
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Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH & Co. KG