Moritz Eckart Baubeschläge GmbH, Ansbach (Schalkhäuser Straße 110, 91522 Ansbach). Die Verschmelzung wurde am 22.09.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Dortmund, HRB 3810).
Moritz Eckart Baubeschläge GmbH, Ansbach (Schalkhäuser Straße 110, 91522 Ansbach). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Adolf Schween Baubeschläge und Bauzubehör GmbH mit dem Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 3810) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.