HRB 188846: Moroder Maschinen GmbH, Murnau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Robert-Koch-Str. 1 a, 82418 Murnau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Moroder, Leopold, Murnau, * ‒.‒.‒‒.
Moroder Maschinen GmbH, Murnau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Robert-Koch-Str. 1 a, 82418 Murnau. Bestellt: Geschäftsführer: Moroder, Leopold, Murnau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Moroder Maschinen GmbH, Murnau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Robert-Koch-Str. 1 a, 82418 Murnau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2010. Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Str. 1 a, 82418 Murnau. Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin, insbesondere an der Mormac Machinery Ltd. & Co. KG mit dem Sitz in Murnau, deren Gegenstand der Handel mit Maschinen und Fahrzeugen sowie die Reparatur bis zur Generalüberholung von Maschinen mit Schwerpunkt Holzbearbeitungsmaschinen ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Moroder, Dominik, Murnau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Dominik Moroder Maschinen und Fahrzeughandel e.K. mit dem Sitz in Murnau (Amtsgericht München HRA 95976) aus dem Vermögen des Inhabers gemäß Ausgliederungsplan vom 27.08.2010 mit Nachtrag vom 15.09.2010. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.