HRA 22881: Morsbachs Solinger Adressbuch-Verlag GmbH & Co. KG, Solingen, Ringelshäuschen 8, 42653 Solingen. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 22881:Morsbachs Solinger Adressbuch-Verlag GmbH & Co. KG, Solingen, Ringelshäuschen 8, 42653 Solingen.Nach Berichtigung des Vornamens nunmehr Liquidator: Morsbach, Waltrud Ursula, Solingen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 22881:Morsbachs Solinger Adressbuch-Verlag GmbH & Co. KG, Solingen, Tersteegenstr. 3, 42653 Solingen.Geschäftsanschrift: Ringelshäuschen 8, 42653 Solingen. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Jeder Liquidator ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Liquidator: Morsbach, Waltraud Ursula, Solingen, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der konkreten Vertretungsberechtigung Persönlich haftender Gesellschafter: Morsbach Verwaltungsgesellschaft mbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal HRB 22366), Der persönlich haftende Gesellschafter ist nicht mehr berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Morsbachs Solinger Adressbuch-Verlag GmbH & Co. KG, Solingen, Tersteegenstr. 3, 42653 Solingen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.07.2010 wirksam geworden.
Morsbachs Solinger Adressbuch-Verlag GmbH & Co. KG, Solingen, Tersteegenstr. 3, 42653 Solingen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.12.2009/16.07.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2009/16.07.2010 das von dem Einzelkaufmann Waltrud Ursula Morsbach, Solingen, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Morsbachs Solinger Adressbuch Verlag Liebrecht Morsbach e.K. in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 19569) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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