Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Szaniszlo, Andras, Langenpreising, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Moser sen., Lorenz, Feldkirchen-Westerham,
* ‒.‒.‒‒
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Moser, Brigitte, Feldkirchen-Westerham,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.07.2025
Eckl-Dimpflmaier |
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a)
Gesellschaftsvertrag vom 04.04.1984 mit Nachtrag vom
16.07.1984, zuletzt geändert am 20.05.1999. |
a)
29.05.2001
Gerlach
b)
Berichtigung zur
Umschreibung vom
18.04.2001. |
HRB 3997: B. Moser GmbH, Feldkirchen-Westerham, Pfarrer-Huber-Ring 12, 83620 Feldkirchen-Westerham. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 11.143,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der LoMotec GmbH mit dem Sitz in Feldkirchen-Westerham (Amtsgericht Traunstein HRB 16702) und die Änderung der §§ 1 S.1 (Firma) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Moser Fluidmanagement GmbH. Neues Stammkapital: 37.143,00 EUR. Die LoMotec GmbH mit dem Sitz in Feldkirchen-Westerham (Amtsgericht Traunstein HRB 16702) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
B. Moser GmbH, Feldkirchen-Westerham, Pfarrer-Huber-Ring 12, 83620 Feldkirchen-Westerham. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Moser, Barbara, Hausfrau, Feldkirchen-Westerham. Bestellt: Geschäftsführer: Moser, Lorenz, Feldkirchen-Westerham, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Moser sen., Lorenz, Feldkirchen-Westerham, * ‒.‒.‒‒.
B. Moser GmbH, Feldkirchen-Westerham, Pfarrer-Huber-Ring 12, 83620 Feldkirchen-Westerham. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2013 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens),6 (Geschäftsführung und Vertretung) und 7 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen. Zugleich wurde diese um § 11 (Ergebnisverwendung) erweitert. Geschäftsanschrift: Pfarrer-Huber-Ring 12, 83620 Feldkirchen-Westerham. Neuer Unternehmensgegenstand: Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz, Handel mit und Vertrieb von chemischen und technischen Produkten, Umwelttechnik, Sondermüllentsorgung, Industriereinigung sowie das Kühl- und Schmiermittel-Recycling.
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