HRA 204280: Motex Consulting GmbH & Co. KG, Oldenburg, Gutenbergstr. 7, 26135 Oldenburg. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Motex Beteiligungs GmbH, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 210386), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: CASAMODA Beteiligungs-GmbH, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 3581).
HRA 204280:Motex Consulting GmbH & Co. KG, Oldenburg, Gutenbergstr. 7, 26135 Oldenburg.(a) Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand der Vertrieb, Einzelhandel und/oder Großhandel mit Hemden, Herrenwäsche und Textilien aller Art ist, b) den internationalen Vertrieb, Einzelhandel und Großhandel mit Textilien, insbesondere Hemden und Herrenwäsche, sowie die Unterhaltung von Handelsvertretungen, c) jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens, d) gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und c) die Betreuung im Bereich Marketing, Werbung, Handelsmarketing, Messe-Marketing und Messe-Consulting.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gutenbergstr. 7, 26135 Oldenburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: CASAMODA Beteiligungs-GmbH, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 3581). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Motex GmbH, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 200016) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.