VR 3351: Motorfluggruppe Borken/Westf. e.V., Borken (Zum Flugplatz 19, 46325 Borken). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Luftsportvereins Borken/Westf. e. V. am 25.06.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 3351: Motorfluggruppe Borken/Westf. e.V., Borken (Zum Flugplatz 19, 46325 Borken). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 26.10.2019 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.10.2019 mit dem Luftsportverein Borken/Westf. e. V. mit Sitz in Borken (Amtsgericht Coesfeld, VR 3236) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.