Motorradservice Kranz GmbH, Dormagen, Emdener Str. 22, 41540 Dormagen. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Neuss, HRA 7030) am 11. Mai 2011 wirksam geworden.
Motorradservice Kranz GmbH, Dormagen, Emdener Str. 22, 41540 Dormagen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29. März 2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29. März 2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29. März 2011 mit der Motorradservice Kranz e.K. mit Sitz in Dormagen (Amtsgericht Neuss, 57 AR 191/2011) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.