Moulton Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Holzhausenstraße 30, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Beominster Onroerend Goed B.V. & Co. Mainzer Landstraße Liegenschafts KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 27319) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Moulton Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Holzhausenstraße 30, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der M2 Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 93437) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der M4 Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 74390) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der M6 Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 49990) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Moulton Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Holzhausenstraße 30, 60322 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Francois, Marc Joseph Edgard, London/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: den Hartigh, Richard Hendrik Gerard, Wimbledon / Großbritannien, * ‒.‒.‒‒.
Moulton Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Holzhausenstraße 30, 60322 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführerin: Sijmons, Els Anna Eugeen, Diest, Belgien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführerin: Kretschmann, Hildegard, Darmstadt-Wixhausen, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Moulton Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, (Holzhausenstraße 30, 60322 Frankfurt am Main).Bestellt als Geschäftsführerin: Sijmons, Els Anna Eugeen, Diest, Belgien, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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