HRA 703130: Move Fitness- und Freizeitanlage GmbH & Co. KG, Schriesheim, Auf der Kipp 2, 69198 Schriesheim. Erteilt: Einzelprokura: Hartmann, Johannes, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒; Hartmann, Mira, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
HRA 703130: Move Fitness- und Freizeitanlage GmbH & Co. KG, Schriesheim, Kippstraße 2, 69198 Schriesheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Auf der Kipp 2, 69198 Schriesheim.
HRA 703130: Move Fitness- und Freizeitanlage GmbH & Co. KG, Walldorf, Max-Planck-Straße 8, 69190 Walldorf. Sitz verlegt; nun: Schriesheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Kippstraße 2, 69198 Schriesheim. Personenbezogene Daten (Firma, Sitz, Registernummer) geändert bei; sowie Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: SP Beteiligungs-GmbH, Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB 28282P). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Moveplus Verwaltungs GmbH, Schriesheim (Amtsgericht Mannheim HRB 738859).
Move Fitness- und Freizeitanlage GmbH & Co. KG, Walldorf, Max-Planck-Straße 8, 69190 Walldorf.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Move Fitness- und Freizeitanlage e.K.", Schriesheim (Amtsgericht Mannheim HRA 703126) am 06.09.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Move Fitness- und Freizeitanlage GmbH & Co. KG, Walldorf, Max-Planck-Straße 8, 69190 Walldorf.Die Einzelkauffrau Plattner, Sabine, geb. Suplie, Schriesheim, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaberin der Firma "Move Fitness- und Freizeitanlage e.K.", Schriesheim (Amtsgericht Mannheim HRA 703126) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 25.08.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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