Moviemovement e.K., Stuttgart, Mittlerer Pfad 4/3, 70499 Stuttgart. Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 29.05.2013 mit Nachtrag vom 25.06.2013 (s. Urkunden Notar Dr. Heeb Nr. H 1878/2013 und Nr. H 2080/2013) aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Cinecore Motion Pictures GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 745402) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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