Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
a)
Mplus Leipzig GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2023 hat die
Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen. |
a)
04.09.2023
Scholz |
12 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Bartusch, Richard Günter Gerhard, Potsdam,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Blautzik, Raoul, Essen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
27.03.2023
Ertel |
HRB 30580: Invitel Leipzig GmbH, Leipzig, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rieck, Burkhard, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Bartusch, Richard Günter Gerhard, Potsdam, * ‒.‒.‒‒; Glavaš, Tomislav, Zagreb / Kroatien, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 30580: Simon & Focken Leipzig GmbH, Leipzig, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2019 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Invitel Leipzig GmbH.
HRB 30580: Simon & Focken Leipzig GmbH, Leipzig, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig. Die Invitel Leipzig GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 22158) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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