HRB 117162: Mr. Bär GmbH, Hamburg, Neugrabener Bahnhofstraße 6, 21149 Hamburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 117162: Mr. Bär GmbH, Hamburg, Neugrabener Bahnhofstraße 6, 21149 Hamburg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
HRB 117162:Mr. Bär GmbH, Hamburg, Neugrabener Bahnhofstraße 6, 21149 Hamburg.Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 79/14) vom 29.07.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Mr. Bär GmbH, Hamburg, Neugrabener Bahnhofstraße 6, 21149 Hamburg. Der Gegenstand lautet richtig: (1) Der Betrieb einer Sauna, einer Bar, eines Cafés und eines Transportdienstes, der Im- und Export von Haushaltswaren sowie das Ausrichten von Veranstaltungen aller Art. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, und Zweigniederlassungen errichten, und zwar im In- und Ausland. (3) Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
Mr. Bär GmbH, Hamburg, Neugrabener Bahnhofstraße 6, 21149 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens). (1) Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Sauna, einer Bar, eines Cafs und eines Transportdienstes, der Im- und Export von Haushaltswaren sowie das Ausrichten von Veranstaltungen aller Art. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, und Zweigniederlassungen errichten, und zwar im In- und Ausland. (3) Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
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