HRA 104952: MuM Immobilienverwaltungs KG, Hamburg, Schemmannstr. 51, 22359 Hamburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Mager, Christoph, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Mager, Julitta, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 104952: MuM Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg, Schemmannstr. 51, 22359 Hamburg. Neue Firma: MuM Immobilienverwaltungs KG. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: MuM Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 98644).
MuM Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg, Schemmannstr. 47, 22359 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schemmannstr. 51, 22359 Hamburg.
MuM Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg, Schemmannstr. 47, 22359 Hamburg. Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: Mager, Rolf, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
MuM Erste Immoblienverwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg, Schemmannstr. 47, 22359 Hamburg.Neue Firma: MuM Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Schemmannstr. 47, 22359 Hamburg. Nach Umfirmierung Persönlich haftender Gesellschafter: MuM Verwaltungs GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 98644), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.12.2009 mit der MuM Zweite Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 104953) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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