Muhr Metalltechnik GmbH & Co. KG, Wenden, Dia-therm-Str. 1, 57482 Wenden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30. Juli 2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der Dia-therm Heizkörper-Werk GmbH & Co.KG mit Sitz in Wenden (AG Siegen, HRA 7280) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Muhr Metalltechnik GmbH & Co. KG, Wenden, Hüttenbruchstraße 47, 57482 Wenden. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dia-therm-Str. 1, 57482 Wenden.
Muhr Metalltechnik GmbH & Co. KG, Wenden (Dia-therm-Straße 1, 57482 Wenden, Der Werkzeugbau sowie die Metallverarbeitung. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes erwerben, sich an ihnen beteiligen sowie sonstige Vermögenswerte erwerben und/oder diese verwalten. Die Gesellschaft darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, erwerben oder sich an solchen beteiligen.). Kommanditgesellschaft. Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur die persönlich haftende Gesellschafterin Muhr Verwaltungs GmbH ermächtigt. Alle weiteren Gesellschafter sind von der Vertretung ausgeschlossen. Persönlich haftender Gesellschafter: H.Muhr Verwaltungs GmbH, Wenden (Amtsgericht Siegen HR B 7194), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bruno Willmes GmbH, Drolshagen (Amtsgericht Siegen - HR B 6751 -) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.