Mulligan BioCapital AG, Hamburg (Stubbenhuk 7, 20459 Hamburg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.11.2007 im Wege des Formwechsels in die Mulligan BioCapital GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 103 314) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 29.11.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mulligan BioCapital AG, Hamburg (Stubbenhuk 7, 20459 Hamburg). Die Hauptversammlung vom 02.11.2007 hat die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form von EUR 11.000.000,00 um EUR 10.000.000,00 auf EUR 1.000.000,00 und zuglecih die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Herabsetzung des Grundkapitals ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 1.000.000,00 EUR.
Mulligan BioCapital AG, Hamburg (Stubbenhuk 7, 20459 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 02.10.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.10.2007 mit der Mulligan BioCapital Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 95 280) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mulligan BioCapital AG, Hamburg (Stubbenhuk 7, 20459 Hamburg). Nicht mehr Vorstand: Klein, Jens, München, * ‒.‒.‒‒.