Multi Metal Beteiligungs GmbH, Duisburg, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2011 mit der Klöckner & Co SE mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 20486) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Multi Metal Beteiligungs GmbH, Duisburg, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Klöckner & Co SE am 19.05.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Multi Metal Beteiligungs GmbH, Duisburg, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.05.2011 wirksam geworden.
Multi Metal Beteiligungs GmbH, Duisburg, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.04.2011 sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Versorgungsverpflichtungen der Sammi Klöckner International GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 4130) gegenüber den in § 7 sowie Anlage 1 des Spaltungs- und Übernahmevertrages bezeichneten ausgeschiedenen Mitarbeitern und Rentnern als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Multi Metal Beteiligungs GmbH, Duisburg, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.02.2011 mit der Klöckner & Co International GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 17565) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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