Multi-Set Engineering Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Duisburg (Kasteelstr. 2, 47119 Duisburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Polysius AG am 27.05.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Multi-Set Engineering Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Duisburg (Kasteelstr. 2, 47119 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2005 mit dem übernehmenden Rechtsträger der Polysius AG mit Sitz in Beckum (Amtsgericht Münster, HR B 7717) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.