Multichip Elektronik Handelsgesellschaft mbH, Nettetal, (Am Rennplatz 7 a, 41334 Nettetal).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Microtronica Handelsgesellschaft für Components, Geräte und Systeme GmbH am 27.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Multichip Elektronik Handelsgesellschaft mbH, Nettetal, (Am Rennplatz 7 a, 41334 Nettetal).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.08.2008 mit der Microtronica Handelsgesellschaft für Components, Geräte und Systeme GmbH mit Sitz in Dreieich (AG Offenbach HRB 32785) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.