Mundschenk Druck- und Verlagsgesellschaft mbH, Soltau, Harburger Str. 63, 29614 Soltau. Die Gesellschaft ist am 15.10.2012 als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2012 mit der L. Mundschenk GmbH & Co. KG mit Sitz in Soltau (Amtsgericht Soltau HRA 100857) verschmolzen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
29614 Soltau
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Amtsgericht: Lüneburg
Rechtsform: GmbH