HRB 236823: Munich Child gGmbH, München, Pertisaustr. 9, 81671 München. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Reinhardt, Jakob, Pullach i. Isartal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 236823: Munich Child gGmbH, München, Pertisaustr. 9, 81671 München. Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2018 hat die Satzung neu gefasst. Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt als freier Träger der Kinderhilfe ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. (2) Nr. 7 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung und Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen nach Maria Montessori (Erziehung), die namentlich folgende Aufgaben erfüllen: Förderung von Kindern von 0 - 7,5 Jahren; Organisation und Durchführung von Exkursionen mit Kindern zur Förderung der Kinder, z.B. in Museen, Kindertheater, zu einer Sternwarte, Polizeistationen, Bäckereien usw. (Erziehung); Förderung der Integration behinderter Kinder. Aufgenommen werden sollen insbesondere Kinder aus der näheren Umgebung. Verfügen die Einrichtungen über freie Kapazitäten, können im 2. Schritt Kinder aus der gesamten Stadt München und Umgebung aufgenommen werden. Vergabe der Kindertagesstättenplätze erfolgt nach sozialen Kriterien. Weiterhin verfolgt die Gesellschaft mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 AO und unterstützt dazu durch Sachspenden selbstlos Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sind; und Kinder und Familien, die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 53 Nr. 2 S. 1 AO sind, sofern und soweit diese ihre wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit anhand solcher Unterlagen nachgewiesen haben, die der Gesellschaft eine Prüfung der Voraussetzungen des § 53 Nr. 2 S. 1 AO anhand der Bezüge der zu unterstützenden Person im Sinne von § 53 Nr. 2 S. 4 AO ermöglichen. Die für den Gesellschaftszweck erforderlichen Mittel werden durch Kindergartenbeiträge nach den Vorgaben der Landeshauptstadt München, Zuschüsse der öffentlichen Hand, Geld- und Sachspenden und sonstige Zuwendungen (z.B. Erbschaften) aufgebracht. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
HRB 236823: Munich Child gGmbH, München, Pertisaustr. 9, 81671 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.7.2017. Geschäftsanschrift: Pertisaustr. 9, 81671 München. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft verfolgt als freier Träger der Kinderhilfe ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. (2) Nr. 7 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung und Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen nach Maria Montessori (Erziehung), die namentlich folgende Aufgaben erfüllen: Förderung von Kindern von 0 - 75 Jahren; Organisation und Durchführung von Exkursionen mit Kindern zur Förderung der Kinder, z.B. in Museen, Kindertheater, zu einer Sternwarte, Polizeistationen, Bäckereien usw. (Erziehung); Förderung der Integration behinderter Kinder. Aufgenommen werden sollen insbesondere Kinder aus der näheren Umgebung. Verfügen die Einrichtungen über freie Kapazitäten, können im 2. Schritt Kinder aus der gesamten Stadt München und Umgebung aufgenommen werden. Vergabe der Kindertagesstättenplätze erfolgt nach sozialen Kriterien. Weiterhin verfolgt die Gesellschaft mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 AO und unterstützt dazu durch Sachspenden selbstlos Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sind; und Kinder und Familien, die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 53 Nr. 2 S. 1 AO sind, sofern und soweit diese ihre wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit anhand solcher Unterlagen nachgewiesen haben, die der Gesellschaft eine Prüfung der Voraussetzungen des § 53 Nr. 2 S. 1 AO anhand der Bezüge der zu unterstützenden Person im Sinne von § 53 Nr. 2 S. 4 AO ermöglichen. Die für den Gesellschaftszweck erforderlichen Mittel werden durch Kindergartenbeiträge nach den Vorgaben der Landeshauptstadt München, Zuschüsse der öffentlichen Hand, Geld- und Sachspenden und sonstige Zuwendungen (z.B. Erbschaften) aufgebracht. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reinhardt, Sabine, Pullach i.Isartal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführer sind durch Gesellschaftsvertrag vom 17.7.2017 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2021 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage um bis zu 12.600,-- EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Munich Child e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 201272). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VR 201272: Munich Child e.V., München (Habenschadenstr. 68, 82049 Pullach). Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2017 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die "Munich Child gGmbH" mit dem Sitz in München beschlossen. Der Formwechsel wurde am 09.11.2017 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 236823). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 236823: Munich Child gGmbH, München, Pertisaustr. 9, 81671 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.7.2017. Geschäftsanschrift: Pertisaustr. 9, 81671 München. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft verfolgt als freier Träger der Kinderhilfe ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. (2) Nr. 7 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung und Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen nach Maria Montessori (Erziehung), die namentlich folgende Aufgaben erfüllen: Förderung von Kindern von 0 - 75 Jahren; Organisation und Durchführung von Exkursionen mit Kindern zur Förderung der Kinder, z.B. in Museen, Kindertheater, zu einer Sternwarte, Polizeistationen, Bäckereien usw. (Erziehung); Förderung der Integration behinderter Kinder. Aufgenommen werden sollen insbesondere Kinder aus der näheren Umgebung. Verfügen die Einrichtungen über freie Kapazitäten, können im 2. Schritt Kinder aus der gesamten Stadt München und Umgebung aufgenommen werden. Vergabe der Kindertagesstättenplätze erfolgt nach sozialen Kriterien. Weiterhin verfolgt die Gesellschaft mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 AO und unterstützt dazu durch Sachspenden selbstlos Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sind; und Kinder und Familien, die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 53 Nr. 2 S. 1 AO sind, sofern und soweit diese ihre wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit anhand solcher Unterlagen nachgewiesen haben, die der Gesellschaft eine Prüfung der Voraussetzungen des § 53 Nr. 2 S. 1 AO anhand der Bezüge der zu unterstützenden Person im Sinne von § 53 Nr. 2 S. 4 AO ermöglichen. Die für den Gesellschaftszweck erforderlichen Mittel werden durch Kindergartenbeiträge nach den Vorgaben der Landeshauptstadt München, Zuschüsse der öffentlichen Hand, Geld- und Sachspenden und sonstige Zuwendungen (z.B. Erbschaften) aufgebracht. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reinhardt, Sabine, Pullach i.Isartal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführer sind durch Gesellschaftsvertrag vom 17.7.2017 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2021 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage um bis zu 12.600,-- EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Munich Child e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 201272). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Weiteres Bekanntmachungsblatt ist #DV.gesblatt(Text="Bitte auswählen bzw. eingeben: Weiteres Bekanntmachungsblatt ist...",Eingabe="das örtliche Amtsblatt","der Bayerische Staatsanzeiger","die Süddeutsche Zeitung","das Handelsblatt","#DV.selbst(Text="Bitte geben Sie das weitere Gesellschaftsblatt selbst ein:(z.B. 'die Musterstädter Wochenpost')")"|"< selbst eingeben >")