HRB 100451:Munzinger GmbH, Neuburg a.d. Donau, Eybstraße 252, 86633 Neuburg a.d. Donau.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
Munzinger GmbH, Neuburg a.d. Donau, Eybstraße 252, 86633 Neuburg a.d. Donau. Geändert, nun: Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Geändert, nun: Liquidator: Munzinger, Herbert, Neuburg a.d. Donau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Munzinger GmbH, Neuburg a.d. Donau, Grünauer Straße 103, 86633 Neuburg a.d. Donau. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2012 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Eybstraße 252, 86633 Neuburg a.d. Donau. Neuer Unternehmensgegenstand: Betriebswirtschaftliche Beratung und EDV-Beratung sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Prokura erloschen: Daferner, Werner, Ehekirchen-Schönesberg, * ‒.‒.‒‒.
Munzinger GmbH, Neuburg a.d. Donau, Grünauer Straße 103, 86633 Neuburg a.d. Donau. Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der M3 Holding GmbH mit dem Sitz in Neuburg a.d. Donau und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 366.000,00 EUR. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Munzinger, Andrea, Neuburg a.d. Donau, * ‒.‒.‒‒.
Munzinger GmbH, Neuburg a.d. Donau, Grünauer Straße 103, 86633 Neuburg a.d. Donau. Die M3 Holding GmbH mit dem Sitz in Neuburg a.d. Donau (Amtsgericht Ingolstadt HRB 101601) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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