HRB 458: Murata Elektronik GmbH, Nürnberg, Holbeinstr. 23, 90441 Nürnberg. Die Verschmelzung wurde gem. Art. 2:318 des Burgerlijk Wetboek (niederländ. Bürgerl. Gesetzbuch) am 01.12.2018 wirksam.
HRB 458: Murata Elektronik GmbH, Nürnberg, Holbeinstr. 23, 90441 Nürnberg.
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HRB 458: Murata Elektronik GmbH, Nürnberg, Holbeinstr. 23, 90441 Nürnberg. Die Gesellschaft hat am 03.08.2018 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Murata Electronics Europe B.V. mit dem Sitz in Haarlemmermeer / Niederlande (Kamer van Koophandel KvK-Nummer 34208762 eingereicht.6. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Murata Elektronik GmbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der Murata Elektronik GmbH Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Murata Elektronik GmbH unter deren Geschäftsanschrift - Holbeinstr. 23, 90441 Nürnberg - geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsielstung spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder sein Entwurf im bzw. durch das für die übertragende Murata Elektronik GmbH zuständige Handelsregister gefordert werden muss.7. Gemäß Artikel 2:316 BW hat entweder die Übertragende Gesellschaft oder die Übernehmende Gesellschaft denjenigen Gläubigern der Übernehmenden Gesellschaft, die dies verlangen, Sicherheit für deren Forderungen zu leisten oder deren Befriedigung in anderer Weise zu garantieren. Das gilt nicht, falls die Forderung des Gläubigers bereits ausreichend gesichert ist oder falls die finanziellen Verhältnisse der Murata Electronics Europe B.V. als der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung keine geringere Sicherheit für die Befriedigung der Forderung bieten als zuvor.Jeder Gläubiger der Murata Electronics Europe B.V. kann der Verschmelzung durch eine Eingabe beim zuständigen Gericht, dem Bezirksgericht (Rechtbank) Noord-Holland, Niederlande, widersprechen. Die Eingabe muss in schriftlicher Form erfolgen. In der Eingabe hat der Gläubiger anzugeben, für welche Forderung er Sicherheitsleistung beansprucht und welche Art der Sicherheitsleistung er verlangt. Die Eingabe des Widerspruchs muss innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die Murata Electronics Europe B.V. die Einreichung des Verschmelzungsplans zum Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) bekanntgemacht hat, erfolgen.Die Eingabe, mit der der Gläubiger der Verschmelzung widerspricht, ist begründet, wenn dem Gläubiger keine Sicherheit geleistet und die Befriedigung seiner Forderung auch nicht in anderer Weise garantiert wird, obwohl er hierauf nach dem Vorstehenden einen Anspruch hat.Vor seiner Entscheidung über die Eingabe kann das Gericht der Übertragenden und der Übernehmenden Gesellschaft die Möglichkeit einräumen, dem Gläubiger innerhalb einer vom Gericht zu setzenden Frist in einer vom Gericht zu bestimmenden Weise Sicherheit zu leisten.Falls der Widerspruch rechtzeitig eingelegt wurde, darf die Verschmelzung nur nach Rücknahme des Widerspruchs oder nach vollstreckbarer Aufhebung des Widerspruchs vollzogen werden. Wird die Verschmelzung unter Verstoß hiergegen vollzogen, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers, anordnen, dass die verlangte Sicherheit von der Übernehmenden Gesellschaft zu leisten ist und eine Strafzahlung wegen des Verstoßes zu zahlen ist.8. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos unter der Anschrift der Übertragenden Gesellschaft, Holbeinstr. 23, 90441 Nürnberg, oder der Übernehmenden Gesellschaft, Murata Electronics Europe B.V., Wegalaan 2, 2132 JC Hoofddorp, Niederlande eingeholt werden.
HRB 458: Murata Elektronik GmbH, Nürnberg, Holbeinstr. 23, 90441 Nürnberg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Scheel, Rüdiger, Möhrendorf, * ‒.‒.‒‒.