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Musikschule Stein gemeinnützige GmbH, Stein (HRB 5818)

Firmendaten

Anschrift
Gasweg 1
90547 Stein
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0911/68954-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.stein-musik.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 1988
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 5818
Amtsgericht: Fürth
Rechtsform: gGmbH
Keywords
musizieren Musikunterricht Musikschule Musik Klavier Gitarre Gesang gemeinsam musizieren Blasorchester Blasinstrumente
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Musikschule Stein gemeinnützige GmbH aus Stein ist im Handelsregister Fürth unter der Nummer HRB 5818 verzeichnet. Nach der Gründung am 29.01.1988 hat die Musikschule Stein gemeinnützige GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Musikschule Stein gemeinnützige GmbH verfolgt ausschließlich den gemeinnützigen Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, insbesondere der Stadt Stein. Dazu dienen die Förderung des Musikunterrichtes und das Betreiben einer Sing- und Musikschule in Stein. (2) Weitere Betätigungsfelder sind die Fortbildung von Lehrkräften, Musikern und kulturell interessierten Laien; die Weiterentwicklung der Arbeit der Musikpädagogik, Förderung von Veranstaltungen und Forschungsaufgaben, die diesem Ziel dienen, sowie die Förderung des künstlerischen Nachwuchses bis zur Konservatoriumsreife. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH istselbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Einnahmen darf die Gesellschaft nur erzielen, soweit dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes unerlässlich ist. Die an die Gesellschaft zu entrichtenden Entgelte müssen so bemessen sein, dass lediglich die Kosten gedeckt oder höchstens geringfügig überschritten werden. Die Gesellschaft darf niemand durch Verwaltungsausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, insbesondere nicht durch unverhältnismäßig hohe Geschäftsführergehälter, begünstigen. Die Gehälter der Geschäftsführer und der Mitarbeiter der Gesellschaft werden frei vereinbart, dürfen jedoch nicht den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) übersteigen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 50.000,00 DEM. Die Musikschule Stein gemeinnützige GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 01.02.2024)

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Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
8,50 €
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Registermeldungen 4

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
5 b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Andrasch, Michael, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Schalanda, Stefan, Stein, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Henneberger, Norbert, Stein, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Schalanda, Stefan, Stein, * ‒.‒.‒‒
a)
24.01.2024
Czernek
1 a)
Musikschule Stein gemeinnützige GmbH
b)
Stein
c)
1) Die Musikschule Stein gemeinnützige
GmbH verfolgt ausschließlich den
gemeinnützigen Zweck der Förderung des
kulturellen Lebens, insbesondere der Stadt
Stein. Dazu dient die Förderung des
Musikunterrichtes und das Betreiben einer
Sing- und Musikschule in Stein.
2) Weitere Betätigungsfelder sieht die
Musikschule Stein in der Fortbildung von
Lehrkräften, Musikern und kulturell
interessierten Laien; die Weiterentwicklung
der Arbeit der Musikpädagogik, Förderung
von Veranstaltungen und
Forschungsaufgaben, die diesem Ziel
dienen, sowie die Förderung des
künstlerischen Nachwuchses bis zur
Konservatoriumsreife.
3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH
ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Einnahmen darf die Gesellschaft nur
erzielen, soweit dies zur Erreichung des
Gesellschaftszweckes unerläßlich ist. Die
an die Gesellschaft zu entrichtenden
Entgelte müssen so bemessen sein, daß
lediglich die Kosten gedeckt oder
höchstens geringfügig überschritten
werden. Die Gesellschaft darf niemand
durch Verwaltungsausgaben, die dem
Gesellschaftszweck fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen,
insbesondere nicht durch
unverhältnismäßig hohe
Geschäftsführergehälter, begünstigen.
Die Gehälter der Geschäftsführer und der
Mitarbeiter der Gesellschaft werden frei
vereinbart, dürfen jedoch nicht den BAT
(Bundesangestelltentarif) übersteigen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Andrasch, Michael, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.01.1988 zuletzt geändert am
07.12.2001
a)
31.10.2002
Wagner
b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.03.1995.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 103 ff So.
Calendar 09.03.2022
Veränderung

HRB 5818: Musikschule Stein gemeinnützige GmbH, Stein, Gasweg 1, 90547 Stein. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schalanda, Stefan, Stein, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 04.11.2008
Veränderung

Musikschule Stein gemeinnützige GmbH, Stein, (Gasweg 1, 90547 Stein).Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,41 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital). Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Musikschule Stein gemeinnützige GmbH verfolgt ausschließlich den gemeinnützigen Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, insbesondere der Stadt Stein. Dazu dienen die Förderung des Musikunterrichtes und das Betreiben einer Sing- und Musikschule in Stein. (2) Weitere Betätigungsfelder sind die Fortbildung von Lehrkräften, Musikern und kulturell interessierten Laien; die Weiterentwicklung der Arbeit der Musikpädagogik, Förderung von Veranstaltungen und Forschungsaufgaben, die diesem Ziel dienen, sowie die Förderung des künstlerischen Nachwuchses bis zur Konservatoriumsreife. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH istselbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Einnahmen darf die Gesellschaft nur erzielen, soweit dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes unerlässlich ist. Die an die Gesellschaft zu entrichtenden Entgelte müssen so bemessen sein, dass lediglich die Kosten gedeckt oder höchstens geringfügig überschritten werden. Die Gesellschaft darf niemand durch Verwaltungsausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, insbesondere nicht durch unverhältnismäßig hohe Geschäftsführergehälter, begünstigen. Die Gehälter der Geschäftsführer und der Mitarbeiter der Gesellschaft werden frei vereinbart, dürfen jedoch nicht den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) übersteigen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 3

24.01.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Michael Andrasch
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Stefan Schalanda
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Stefan Schalanda
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Norbert Henneberger
Prokurist

09.03.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Stefan Schalanda
Prokurist

31.10.2002
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Andrasch
Geschäftsführer