Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Inselkammerstraße 10, 82008 Unterhaching |
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a)
07.10.2024
Glashauser |
13 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Senninger, Christian, Otterfing, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Hauke, Meik, Olching, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
30.10.2023
Köhler |
HRB 53381: Mycronic GmbH, Unterhaching, Landkreis München, Biberger Straße 93, 82008 Unterhaching. Bestellt: Geschäftsführer: Senninger, Christian, Otterfing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 53381: Mycronic GmbH, Unterhaching, Landkreis München, Biberger Straße 93, 82008 Unterhaching. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hauke, Meik, Olching, * ‒.‒.‒‒.
HRB 53381: Mycronic GmbH, Unterhaching, Landkreis München, Biberger Straße 93, 82008 Unterhaching. Die AEi Automation GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 32349) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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