Mystic:Myths GmbH, Aachen, (Heinzenstr. 25, 52062 Aachen).Das Auflösungsverfahren nach § 144 a) Abs. 1 und 4 FGG wird eingestellt.
Mystic:Myths GmbH, Aachen, (Heinzenstr. 25, 52062 Aachen).Die Firma Mystic:Myths GmbH (Amtsgericht Aachen HRB 11788) ist unter der dem Registergericht bekannten Anschrift nicht mehr zu erreichen. Das Registergericht hat daher davon auszugehen, dass die Gesellschaft ihren Sitz in Aachen aufgegeben hat. Gemäß §§ 144a Abs. 1 und 4 FGG hat das Registergericht eine GmbH aufzulösen, wenn der Gesellschaftsvertrag einen erheblichen Satzungsmangel aufweist. Dies ist der Fall, wenn wie vorliegend der im Gesellschaftsvertrag bestimmte Gesellschaftssitz nicht mehr vorhanden ist, § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG. Der Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer wird daher aufgegeben, binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung nachzuweisen, dass die Gesellschaft ihren Sitz tatsächlich in Aachen hat, d.h. das dort Geschäftsräume befindlich sind oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls hat das Gericht den Mangel der Satzung festzustellen. Wird diese Feststellung rechtskräftig, wird hierdurch die Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Ziff. 6 GmbHG aufgelöst; dies wird sodann auch im Handelsregister eingetragen.
Mystic:Myths GmbH, Aachen (Heinzenstr. 25, 52062 Aachen). Von Amts wegen berichtigend eingetragen: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der alleinige Geschäftsführer hat die Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.