N&M GmbH, Wendlingen am Neckar, Wertstraße 44, 73240 Wendlingen am Neckar. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 mit Nachtrag vom 16.09.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.08.2013 mit Nachtrag vom 16.09.2013 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Neumann & Müller GmbH & Co. KG", Wendlingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 222601) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Der zwischen der Gesellschaft und der "N&M Pool GmbH & Co. KG", Wendlingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 222581) am 16.12.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist in Folge der Verschmelzung ab heute beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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