HRB 102447: Näder Beteiligungs GmbH, Duderstadt, Hindenburgring 39, 37115 Duderstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) beschlossen.
HRB 102447: Näder Beteiligungs GmbH, Duderstadt, Hindenburgring 39, 37115 Duderstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Spielmann, Andreas, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hirsch, Stefan, Kleinmachnow, * ‒.‒.‒‒.
HRB 102447: Näder Beteiligungs GmbH, Duderstadt, Hindenburgring 39, 37115 Duderstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführungsbefugnis und zustimmungsbedürftige Geschäfte) beschlossen.
HRB 102447: Näder Beteiligungs GmbH, Duderstadt, Hindenburgring 39, 37115 Duderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Wertz, Harry, Kaufmann, Duderstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Hirsch, Stefan, Kleinmanchow, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 102447: Näder Beteiligungs GmbH, Duderstadt, Hindenburgring 39, 37115 Duderstadt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2019 mit der Ottobock Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Duderstadt (HRB 205533) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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