Nähmaschinen Pfeiffer GmbH, Eschenburg (Bezirksstraße 20, 35713 Eschenburg). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Wetzlar, HRA 6923) am 17.07.2008 wirksam geworden.
Nähmaschinen Pfeiffer GmbH, Eschenburg (Bezirksstraße 20, 35713 Eschenburg). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin übertragen,welche das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma " Nähmaschinen Pfeiffer e.K. " weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.