HRB 9011: Nölkenbockhoff GmbH, Telgte, Waldweg 56, 48291 Telgte. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Münster, HRA 10027) am 12.03.2015 wirksam geworden.
HRB 9011: Nölkenbockhoff GmbH, Telgte, Waldweg 56, 48291 Telgte. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.12.2014 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Walter Nölkenbockhoff e. K. mit Niederlassung in Telgte weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.