Nürburgring Circuit Consulting GmbH, Nürburg, Otto-Flimm-Straße, 53520 Nürburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Nürburgring Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 18.10.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Nürburgring Circuit Consulting GmbH, Nürburg, Otto-Flimm-Straße, 53520 Nürburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2010 mit der Nürburgring GmbH mit Sitz in Nürburg (AG Koblenz, HRB 10234) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Nürburgring Circuit Consulting GmbH, Nürburg, Otto-Flimm-Straße, 53520 Nürburg.Geschäftsanschrift: Otto-Flimm-Straße, 53520 Nürburg. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Hans-Joachim, Wesel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kafitz, Walter Ernst Karl, Nürburg, * ‒.‒.‒‒.