HRB 205517: Nürnberger Straße 16 Immobilienbesitz GmbH, Grünwald, Landkreis München, Otto-Heilmann-Straße 17, 82031 Grünwald. Die Verschmelzung wurde am 08.10.2021 wirksam.
HRB 205517: Nürnberger Straße 16 Immobilienbesitz GmbH, Grünwald, Landkreis München, Otto-Heilmann-Straße 17, 82031 Grünwald. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 09.09.2021 mit der Flick PS 1 Immobilien Verwaltung GmbH mit dem Sitz in Wien (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 372973 s) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 205517: Nürnberger Straße 16 Immobilienbesitz GmbH, Grünwald, Landkreis München, Otto-Heilmann-Straße 17, 82031 Grünwald. Die Gesellschaft hat am 28.06.2021 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Flick PS 1 Immobilien Verwaltung GmbH mit dem Sitz in Wien / Republik Österreich (FN 372973 s) eingereicht. Gemäß § 122j UmwG ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Satzes steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes entstanden sind. Gemäß § 122 a Abs. 2 Satz 1 UmwG iVm § 22 UmwG ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs.3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Gemäß § 266 AktG öAktG (österreichisches Aktiengesetz) steht den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten zu, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Veröffentlichung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Konkurses ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Da die übertragende Gesellschaft sowohl zum Verschmelzungsstichtag als auch zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verschmelzungsplans einen positiven Verkehrswert aufweist, kommt der übernehmenden Gesellschaft durch die gegenständliche Verschmelzung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ein positiver Verkehrswert zu. Die gegenständliche Verschmelzung der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft ist daher im Hinblick auf den Schutz der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft zulässig. Da sämtlich Geschäftsanteile an der übertragenden Gesellschaft von der übernehmenden Gesellschaft gehalten werden, hat die übertragende Gesellschaft keine Minderheitsgesellschafter, sodass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen. Alleingesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft ist die Flick PS Immobilien Holding GmbH mit dem Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 372724 z. Bei der übernehmenden Gesellschaft gibt es daher ebenfalls keine Minderheitsgesellschafter, deren Rechte durch die Verschmelzung berührt werden könnten, sodass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter auch bei dieser Gesellschaft entfallen. Unter der nachfolgenden Anschrift können kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft eingeholt werden: Nürnberger Straße 16 Immobilienbesitz GmbH, Otto-Heilmann-Straße 17, D-82031 Grünwald, Deutschland. Unter der nachfolgenden Anschrift können kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft eingeholt werden: Flick PS 1 Immobilien Verwaltung GmbH, Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien, Österreich.
Nürnberger Straße 16 Immobilienbesitz GmbH, Hamburg, Kreuslerstr. 10, 20095 Hamburg. Neuer Sitz: Grünwald, Landkreis München. Der Sitz ist nach Grünwald, Landkreis München (jetzt Amtsgericht München HRB 205517) verlegt.
Nürnberger Straße 16 Immobilienbesitz GmbH, Grünwald, Landkreis München, Otto-Heilmann-Straße 17, 82031 Grünwald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2011, zuletzt geändert am 01.03.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2013 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Hamburg, Amtsgericht Hamburg HRB 123080) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Otto-Heilmann-Straße 17, 82031 Grünwald. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten und Verwalten sowie Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, Vermietung und Verpachtung, Erwerb, Mieten und Pachten von Immobilien und Unternehmen, Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit lmmobilienentwicklungsprojekten und der Immobilienverwaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: König, Markus, Hof am Leithagebirge, Österreich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Herge, Detlef, Wien/Österreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Török, Tanja, Neulengbach/Österreich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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