N & W Global Technology GmbH, Rastatt, Lochfeldstr. 28, 76437 Rastatt. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Necta Vending Solutions Holdings Germany GmbH", Rastatt (Amtsgericht Mannheim HRB 522046) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
N & W Global Technology GmbH, Rastatt, Lochfeldstr. 28, 76437 Rastatt.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wittenborg Automaten Leasing- und Miet-System GmbH", Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 1816) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
N & W Global Technology GmbH, Rastatt, Lochfeldstr. 28, 76437 Rastatt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.10.1963 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 11.11.2004. Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Der Sitz ist von Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck HRB 4681 AH) nach Rastatt verlegt. Geschäftsanschrift: Lochfeldstr. 28, 76437 Rastatt. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Verpflegungsautomaten und elektronischen Systemkomponenten. Stammkapital: 613.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Barato, Stefano, Pordenone/ltalien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ward, David, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒.
N & W Global Technology GmbH, RastattLochfeldstraße 28, 76437 Rastatt. Geschäftsanschrift: Lochfeldstraße 28, 76437 Rastatt , Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Rastatt verlegt (Amtsgericht Mannheim, HRB 706871)..