4 |
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a)
Die Gesellschaft wird durch Liquidatoren
vertreten.
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs.
2 FamFG.
b)
Nun
Liquidator:
Mickel, Andreas, Kaufmann, Lage |
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b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Chemnitz vom 21.10.2024, AZ: 521 IN 982/22, nach Anzeige
der Masseunzulänglichkeit eingestellt. |
a)
26.11.2024
Mitsch |
1 |
a)
N-BAU-GMBH Hoch- und Tiefbau
b)
Zwota
c)
- Hoch- und Tiefbau und Errichtung von
Bauwerken. Die Firma darf zugleich als
Generalunternehmer bei der Errichtung von
Bauwerken tätig werden und in diesem
Zusammenhang Bauleistungen vertraglich
auf eigene Enkelgesellschaften,
Anschlußunternehmen oder auf Dritte
Unternehmen übertragen. Die Firma darf
ferner mit Baustoffen und Baumaterialien
aller Art Handel betreiben und auch
Baustoffe selbst herstellen oder gewinnen.
- Gründung von anderen Unternehmen mit
Eigenbeteiligung in wahlfreier Höhe sowie
das Verwalten dieser Unternehmen. Diese
anderen Unternehmen dürfen zu jedem
gesetzlich zulässigen Zweck gegründet
werden. Die anderen Unternehmen dürfen
auch zu dem Zweck gegründet werden,
wiederum selbst, zum Beispiel als Holding,
andere Unternehmen zu gründen und diese
zu verwalten oder sich an anderen
Unternehmen zu beteiligen. Wird zu einem
gesetzlich zulässigen Zweck eine Erlaubnis
oder Genehmigung benötigt, so ist diese zu
beantragen. Die Höhe der jeweiligen
Eigenbeteiligung wird in dem jeweiligen
Gesellschaftsvertrag festgelegt. Bis zur
Gründung entsprechender nachgeordneter
Gesellschaften darf die Gesellschaft jeden
beliebigen Geschäftszweck selbst ausüben
und mit der Gründung auf die
nachgeordneten Unternehmen im
vorgesehenen Umfang übertragen. -
Beteiligung an bestehenden Unternehmen
Dritter mit jedem gesetzlich zulässigen
Zweck. Bestehende Unternehmen Dritter
können auch in Vergleich, Liquidation oder
im Konkursverfahren befindliche
Unternehmen sowie Auffanggesellschaften
sein, wenn die Gesellschaft mit ihrer
Beteiligung einen geschäftlichen Nutzen
beabsichtigt. Die Höhe der jeweiligen
Eigenbeteiligung wird in dem jeweiligen
Gesellschaftsvertrag, Kaufvertrag und/ oder
Übernahmevertrag festgelegt. - Übernahme
von Verwaltungsaufgaben für eigene
nachgeordnete Unternehmen. Zu den
Verwaltungsaufgaben zählen insbesondere
die kaufmännische Verwaltung, die
Personalverwaltung, die logistische
Planung und Organisation sowie weitere
Stabs- und Direktionsaufgaben. Die
Gesellschaft ist befugt, mit nachgeordneten
Unternehmen
Geschäftsbesorgungsverträge über die
Verwaltung und Direktion zu schließen.
Eigenes nachgeordnetes Unternehmen
kann auch die mehrheitliche Beteiligung an
einer Holding sein. - Besitz und die
Fahrzeughaltung aller Arten von Dienst- und
Baufahrzeugen und die damit im
Zusammenhang stehenden
Geschäftstätigkeiten der Verwaltung und
der Anstellung von Bedienungs- und
Wartungspersonal. Diese Dienst- und
Baufahrzeuge können anderen
Unternehmen leihweise gegen Entgelt oder
auf dem Weg des Leasingsverfahrens
überlassen werden. Die Gesellschaft kann
zu diesem Zweck auch eine separate
Haltergesellschaft (GmbH) und/oder eine
separate Leasinggesellschaft (GmbH)
gründen und betreiben oder ein Drittes
Unternehmen, welches auch ein
nachgeordnetes eigenes Unternehmen sein
kann, mit dem Geschäftszweck ganz oder
teilweise beauftragen. - Weiterer
Gegenstand der Gesellschaft ist der Besitz
von Maschinen, Anlagen und sonstiger
Betriebseinrichtungen und die damit im
Zusammenhang stehenden
Geschäftstätigkeiten. Diese Maschinen,
Anlagen und sonstigen
Betriebseinrichtungen können anderen
Unternehmen leihweise gegen Entgelt oder
auf dem Weg des Leasingverfahrens
überlassen werden. Die Gesellschaft kann
zu diesem Zweck auch eine separate
Besitzgesellschaft (GmbH) und/oder eine
separate Leasinggesellschaft (GmbH)
gründen und betreiben oder ein Drittes
Unternehmen, welches auch ein
nachgeordnetes eigenes Unternehmen sein
kann, mit dem Geschäftszweck ganz oder
teilweise beauftragen. Der Erwerb von
Maschinen, Anlagen und sonstigen
Betriebseinrichtungen über
Personalgesellschaften wird dadurch nicht
ausgeschlossen. - Weiterer Gegenstand der
Gesellschaft ist der Ankauf, Besitz und
Verkauf von Immobilien und die damit im
Zusammenhang stehenden
Geschäftstätigkeiten der Verwaltung und
der Anstellung von
Bewirtschaftungspersonal. Diese
Immobilien können sowohl an eigene
Unternehmen als auch an Dritte vermietet
bzw. verpachtet oder auf dem Weg des
Leasingverfahrens überlassen werden. Die
Gesellschaft kann zu diesem Zweck auch
eine separate Besitzgesellschaft (GmbH)
und/oder eine separate
Verwaltungsgesellschaft (GmbH) und/oder
eine separate Leasinggesellschaft (GmbH)
gründen und betreiben oder ein Drittes
Unternehmen, welches auch ein
nachgeordnetes eigenes Unternehmen sein
kann, mit dem Geschäftszweck ganz oder
teilweise beauftragen. Der Erwerb von
Immobilien über Personengesellschaften
wird dadurch nicht ausgeschlossen. Die
Besitzgesellschaft kann auch eine
Komplementär-GmbH sein, die in einer
Grundbesitzgesellschaft mbH & Co. KG
tätig wird. Die Verwaltungsgesellschaft
kann auch eine Komplementär-GmbH sein,
die in einer
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH &
Co. KG tätig wird. - Die Firma wird auch
gemäß GewO § 34 c als Makler und
Bauträger tätig werden. - Die
Geschäftstätigkeiten können sowohl im
Inland als auch im Ausland ausgeübt
werden, der Sitz der jeweiligen
Unternehmen oder deren Niederlassungen
kann sowohl im Inland als auch im Ausland
sein. |
50.000,00
DEM |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Mickel, Andreas, Kaufmann, Lage
einzelvertretungsberechtigt; |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.12.1997 zuletzt geändert am
22.01.2000 |
a)
15.09.2003
Berthold
b)
Tag der ersten
Eintragung: 30.07.1998.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl.
37-57 SB. |