N. Fehrmann & Co. oHG, Hamburg (Stenzelring 19, 21107 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.12.2007 mit der Fehrmann Metallverarbeitung GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 22527) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fehrmann Metallverarbeitung GmbH am 01.02.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
21107 Hamburg
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: oHG