HRB 21355: N. Walter GmbH, Halle (Saale), Kuckucksweg 16, 06110 Halle (Saale). Von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) der Satzung beschlossen.
HRB 21355: N. Walter GmbH, Landsberg, Gottlieb-Daimler-Straße 8, 06188 Landsberg OT Queis. Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Halle (Saale). Geschäftsanschrift: Kuckucksweg 16, 06110 Halle (Saale). Neuer Gegenstand: Das Halten, Verwalten und Verwerten eigenen beweglichen und unbeweglichen Vermögens einschließlich von Beteiligungen, wie z.B. durch Vermietung und Verpachtung.
HRB 21355:N. Walter GmbH, Landsberg, Gottlieb-Daimler-Straße 8, 06188 Landsberg OT Queis.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 4.8.2014. Geschäftsanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 8, 06188 Landsberg OT Queis. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung von Möbeln, Innenausbau sowie das Betreiben des Tischlerhandwerks. Stammkapital: 25.010,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Walter, Norbert, Halle, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der N.Walther GmbH & Co KG mit dem Sitz in Landsberg OT Queis (Amtsgericht Stendal HRA 33926).Nicht eingetragen:Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.