HRB 49181: N.T.G.- Niesen Transport GmbH, Leverkusen, Robert-Blum-Str. 55, 51373 Leverkusen. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 49181: N.T.G.- Niesen Transport GmbH, Leverkusen, Robert-Blum-Str. 55, 51373 Leverkusen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer nunmehr bestellt als: Liquidator: Niesen, Klaus, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒.
N.T.G.- Niesen Transport GmbH, Leverkusen, Robert-Blum-Str. 55, 51373 Leverkusen.Nicht mehr Geschäftsführer: Niesen, Peter W., Leverkusen, * ‒.‒.‒‒.
N.T.G.- Niesen Transport GmbH, Leverkusen (Robert-Blum-Str. 55, 51373 Leverkusen). Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 27.609,76 um EUR 590,24 auf EUR 28.200 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), § 6 (Gesellschafterversammlung, Stimmrecht, Jahresabschluss und Gewinnverteilung), § 7 (Veräußerung von Geschäftsanteilen) und § 8 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand des Unternehmens sind Transporte im Güternahverkehr, Möbeltransporte im Güternah- und Fernverkehr, der Umzugsverkehr und der Betrieb einer Spedition und Lagerei.
N.T.G.- Niesen Transport GmbH, Leverkusen (Robert-Blum-Str. 55, 51373 Leverkusen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2006 mit der Heinrich Hagemann Möbeltransporte GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 15735) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.