N.T.W. H. Vermögensverwaltung GmbH, Schwalmtal (Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden N.T.W.H. Immobilieninvest Aktiengesellschaft am 19.09.2007 eingetragen worden; die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
N.T.W. H. Vermögensverwaltung GmbH, Schwalmtal (Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der N.T.W.H. Immobilieninvest Aktiengesellschaft mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRB 68) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.