N.T.W.H. Immobilieninvest Aktiengesellschaft, Krefeld (Uerdinger Straße 225, 47800 Krefeld). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.02.2008 im Wege des Formwechsels in die Wilfried Mocken Invest GmbH & Co. KG mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, 40 AR 125/08) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
N.T.W.H. Immobilieninvest Aktiengesellschaft, Krefeld (Uerdinger Straße 225, 47800 KrefeldDer Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Krefeld, HR A 5694) am 27.03.2008 wirksam geworden.
N.T.W.H. Immobilieninvest Aktiengesellschaft, Krefeld (Uerdinger Straße 225, 47800 Krefeld). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 28.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2007 mit der N.T.W.H. Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Schwalmtal (AG Mönchengladbach, HRB 10344) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Krefelder Hotel Aktiengesellschaft - Krefelder Hof, Krefeld (Uerdinger Straße 225, 47800 Krefeld). Die Hauptversammlung vom 22.01.2007 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: N.T.W.H. Immobilieninvest Aktiengesellschaft. Die Hauptversammlung vom 22.01.2007 der Krefelder Hotel Aktiengesellschaft - Krefelder Hof hat gemäß §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf Herrn Wilfried Mocken (Hauptaktionär) gegen Barabfindung beschlossen.