NACCO Materials Handling Deutschland GmbH, Krefeld, (Kimplerstr. 294, 47807 Krefeld).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden NMHG Distribution B.V. am 14.11.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
NACCO Materials Handling Deutschland GmbH, Krefeld, (Kimplerstr. 294, 47807 Krefeld).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2008 mit der NMHG Distribution B.V. mit Sitz in Nijmegen (Kamer van Koophandel en Fabrieken Nr. 09105424) verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NACCO Materials Handling Deutschland GmbH, Krefeld, (Kimplerstr. 294, 47807 Krefeld).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2008 mit der NMHG Distribution B.V. mit Sitz in Nijmegen (Kamer van Koophandel en Fabrieken Nr. 09105424) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Der Verschmelzungsplan ist beim Handelsregister eingereicht worden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NACCO Materials Handling Deutschland GmbH, Krefeld (Kimplerstr. 294, 47807 Krefeld). An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind als aufnehmende Gesellschaft eine Besloten Vennootschap (B.V.). eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts in Firma NMHG Distribution B.V. mit Sitz in Nijmegen, Niederlande, sowie als übertragende Gesellschaft eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma Nacco Materials Handling Deutschland GmbH mit Sitz in Krefeld beteiligt. Die aufnehmende Gesellschaft ist beim Register der Kamer van Koophandel für Centraal Gelderland, Dossier Nr. 09105424 registriert, die übertragende Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Krefeld unter der Nummer HRB 11387 registriert.Alleiniger Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft ist die aufnehmendeGesellschaft, so dass keine Minderheitsgesellschafter beteiligt sind und folglich keineRechte geltend machen können. Die Gläubiger der Gesellschaft können innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung Sicherheitsgewährung verlangen. Die Gläubiger werden gebeten, sich bei Rechtsanwälten Jones Day, Grüneburgweg 102, 60323 Frankfurt am Main, Herrn Andreas Köster-Böckenförde oder Herrn Benjamin Wille, zu melden. Dort können kostenlos Auskünfte über die Modalitäten der Sicherheitsgewährung eingeholt werden.
NACCO Materials Handling Deutschland GmbH, Krefeld (Kimplerstr. 294, 47807 Krefeld). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2007 mit der Hyster FKF Stapler- und Systemtechnik GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRB 11374) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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